Die Aufgaben und Zwecke des Vereins sind im §2 der Satzung festgelegt und lauten:

 

„Aufgaben und Zweck des Vereins sind die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb einer Werkstatt für Behinderte. Alle Maßnahmen dienen dazu, körperlich, geistig und psychisch behinderte Menschen auf das Arbeitsleben vorzubereiten, eigenständige private Lebensführung einzuüben und eine Eingliederung in das  Arbeitsleben zu erleichtern. Die Vorbereitungsmaßnahme dauert im Einzelfall höchstens 5 Jahre“

 

Die Eingliederungswerkstatt bietet jungen Erwachsenen die Möglichkeit, sich in verschiedenen Arbeitsbereichen zu trainieren und zu stabilisieren. Die tägliche Arbeitszeit beläuft sich auf 8 Stunden.

 

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Werkstatt sind:

- es muss eine anerkannte Behinderung oder eine Lernbehinderung vorliegen,

- das Lebensalter sollte 30 Jahre nicht übersteigen,

- die Schulpflicht muss beendet sein

- und eine abgeschlossene Berufausbildung darf nicht vorliegen.

 

Zunächst - ebenfalls eine Bedingung - muss eine 6-wöchige Testphase (Praktikum) unentgeltlich absolviert werden, um zu sehen, ob der Praktikumsteilnehmer für die Arbeitsbereiche in der Werkstatt geeignet ist und ob eine Förderung über maximal 4 Jahre zu einer Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt führen kann. Stellt sich eine Eignung heraus, kann die Übernahme erfolgen, welche per Arbeitsvertrag geregelt ist. Nach einer Probezeit von 6 Monaten beinhaltet dieser Vertrag zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren. Während dieser Zeit in der Eingliederungswerkstatt werden die Mitarbeiter in externe Praktika bei unterschiedlichen Arbeitgebern vermittelt. Hier beginnt die Orientierungsphase „nach draußen“. Gemeinsam wird mit dem Praktikumsgeber, dem Mitarbeiter und der Leitung der Eingliederungswerkstatt in der Praktikums-Reflexion die Stärken und Schwächen des Mitarbeiters herausgearbeitet. In der Folgezeit sollen die Stärken weiter ausgebaut, die Defizite abgebaut werden. Zu beachten ist, dass mehrere Praktika in unterschiedlichen Bereichen für jeden Mitarbeiter möglich sind. Die Dauer dieser Praktika kann unterschiedlich sein. Vor Beginn des Praktikums wird der arbeitsmedizinische Aspekt genau  beachtet, d.h. evtl. Einschränkungen des Mitarbeiters müssen berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall wird eine Vorstellung mit Beschreibung oder Besichtigung des Praktikumsplatzes mit unserem Arbeitsmediziner abgestimmt. Ziel solcher Praktika ist es, das Spektrum der Kenntnisse des Mitarbeiters zu erweitern und ggf. eine Übernahme in den Betrieb zu erreichen.

Eine Chance für junge Behinderte!
Eine Chance für junge Behinderte!

Freie Betreuungsplätze

Stellenangebot

Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, junge Menschen mit körperlich, geistig und psychische Behinderung oder vom Leben benachteiligte Menschen auf das Arbeitsleben vorzubereiten und eine Eingliederung in das Arbeitsleben zu erleichtern.

 

Wir unterstützen solche jungen Menschen für eine begrenzte Zeit darin, ihre persönlichen Lebensziele und Träume zu verwirklichen. Bei uns können sie dazu handwerklich-technische Fähigkeiten erlernen, aber auch die Bedeutung von Tugenden wie zum Beispiel Fleiß, Pünktlichkeit oder Konzentration kennenlernen.

Wir können junge Menschen für die Dauer von 2 bis maximal 4 Jahren in unserer Werkstatt aufnehmen. Wir bemühen uns in dieser Zeit auch um eine Vermittlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

 

Sie sind interessiert? Das sind unsere Aufnahmevoraussetzungen:

  • Die Schulpflicht ist abgeschlossen

  • Das Lebensalter beträgt nicht mehr als 30 Jahre

  • Die Bereitschaft ein 6-wöchiges, unentgeltliches Praktikum zum Kennenlernen durchzuführen

  • Ein Schwerbehindertenstatus oder eine anerkannte Lernbehinderung liegt vor

 

Weitere Informationen unter www.eingliederungswerkstatt.de oder besuchen Sie uns direkt in der Werkstatt:

Parkstraße 21
47929 Krefeld-Uerdingen

Kontaktaufnahme auch gerne per Mail: service@eingliederungswerkstatt.de